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Sind Sie Geschäftsführer einer Zahnarztpraxis?

Suchen Sie eine Gefährdungsbeurteilung, die zu Ihrer Tätigkeit passt?

Möchten Sie ein bereits ausgefülltes Dokument, um Zeit zu sparen?

Wollen Sie den Vorschriften entsprechen?

 

Unsere Gefährdungsbeurteilung erfüllt Ihre Anforderungen mit:

→ Einem Dokument, das vollständig auf Zahnarztpraxen zugeschnitten ist.

→ Einer Bewertung der beruflichen Risiken, spezifisch für Zahnarztpraxen.

→ Vorschlägen zur Risikoprävention, die speziell für Zahnarztpraxen konzipiert sind.

→ Der Einbeziehung von Risiken im Zusammenhang mit der COVID-19 (Coronavirus) Pandemie.

 

All das in einer leicht modifizierbaren Excel-Datei, die es Ihnen ermöglicht, mögliche Aktualisierungen selbst durchzuführen.

 

MERKMALE DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG 

 

Excel-Datei mit 5 Seiten:

  • Ein Umschlag mit einer Illustration.

  • Eine Titelseite mit Unternehmensinformationen.
  • Eine Seite zur Vorstellung der Risikobewertungs-Methode.
  • Eine Seite zur Risikobewertung Ihres Berufs.
  • Eine Seite zur Risikoprävention mit einem Umsetzungsplan.

 

Es umfasst 24 berufliche Risikosituationen, aufgeteilt in 2 Arbeitsplätze:

  • Zahnarzt/-ärztin und/oder Assistent/-in

  • Medizinische Sekretärin

 

☑ Erfüllt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Risikobewertung (ArbSchG - §3)

☑ Befolgt die allgemeinen Präventionsprinzipien (ArbSchG - §4)

☑ Erfüllt die Bewertung der Arbeitsbedingungen (ArbSchG - §5)

Erfüllt das Handbuch Gefährdungsbeurteilung, wie von der BAuA empfohlen.

 

AUSZÜGE AUS DER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG 

 

  • Die Gefahr im Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen sowie der Reinigung und Desinfektion chirurgischer Instrumente: Zahnärzte und/oder Zahnarzthelferinnen können Spritzen und Nadeln verwenden und sich Verletzungen zuziehen, die durch scharfe oder rotierende medizinische Instrumente verursacht werden können. Außerdem können durch mögliche Spritzer bei medizinischen Handlungen Infektionen verbreitet werden. Bei zahnärztlichen Behandlungen kommt es häufig zu Unfällen. Das liegt an den verschiedenen Körperflüssigkeiten (Blut, Speichel, Abszesse, Nasensekret, Auswurf durch Husten oder Niesen) der Personen auf dem Behandlungsstuhl. Mögliche Schäden sind die Übertragung von Krankheitserregern von der betreuten Person auf das Pflegepersonal. Insbesondere: virale Hepatitis B, C, AIDS, virale oder bakterielle HNO- oder Lungeninfektionen). Um diese Risiken zu verringern, ist die erste Regel die strikte Einhaltung der guten Hygienepraxis. Zweitens ist das strikte Tragen von PSA und die Einhaltung der Gebrauchsanweisungen zu beachten.

 

  • Gefahr durch Chemikalien: Zahnärzte und/oder Zahnarzthelferinnen müssen Chemikalien verwenden, insbesondere Anästhesiemittel. Darüber hinaus werden in der Praxis regelmäßig Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel und Antiseptika verwendet. Schließlich werden auch Klebstoffe, Zemente und Harze verwendet. Das Risiko besteht hauptsächlich bei der Behandlung von Patienten, wenn Anästhetika, Klebstoffe, Zemente und/oder Kunstharze verwendet werden müssen. Das Risiko besteht auch danach bei der Reinigung mit Desinfektions- und/oder Reinigungsmitteln. Anästhetika verursachen vor allem Haut- und Lungenreizungen. Reinigungs- und Desinfektionsmittel verursachen hauptsächlich Hautreizungen. Klebstoffe, Zemente und Harze verursachen hauptsächlich Allergien (Kontakt), Rhinitis und Asthma (Inhalation). Um diese Risiken zu verringern, halten Sie sich strikt an das Tragen von PSA und die Einhaltung ihrer Gebrauchsanweisungen. Achten Sie darauf, die Gebrauchsanweisungen für die in der Praxis verwendeten Chemikalien zu befolgen. Es ist wichtig, den Lieferanten jedes Produkts zu bitten, bei Bestellungen die Sicherheitsdatenblätter mitzuliefern und bereitzuhalten.

 

  • Gefahr durch Zwangshaltungen: Zahnärzte und/oder Zahnarzthelferinnen arbeiten im Stehen mit asymmetrischer Körperhaltung, in gebückter Haltung mit vorgestreckten Armen, während sie bei der Arbeit am Behandlungsstuhl repetitive Bewegungen ausführen. Das Risiko besteht vor allem bei der Arbeit auf dem Behandlungsstuhl, wenn die Patienten zahnärztlich versorgt werden. In diesem Beruf sind Muskel-Skelett-Erkrankungen von großer Bedeutung. Dazu gehören Rückenschmerzen, Nackenschmerzen, Tendipopathien der oberen Gliedmaßen (Schulter-Ellenbogen), Karpaltunnelsyndrom, Veneninsuffizienz aufgrund von Stehen und Treten.
     
  • Gefahr durch Röntgen-, Ultraviolett- und Lasergeräte: Zahnärzte und/oder Zahnarzthelferinnen können Röntgenstrahlen (Röntgenaufnahmen), Ultraviolettstrahlen (Polymerisation von Kompositen) und Laser verwenden. Hauptsächlich bei der Anfertigung von Röntgenaufnahmen. Je näher das Personal bei Röntgenaufnahmen den Patienten kommt, desto größer ist das Risiko. Die Strahlendosen kumulieren sich im Laufe des Lebens. Mögliche Schäden durch Röntgenstrahlen für schwangere Frauen sind Missbildungen des Embryos in utero. Bei anderen Personen sind es Krebsfälle (überwiegend Schilddrüsenkrebs) sowie Missbildungen bei den Nachkommen in der Familie. Ultraviolette Strahlung und Laser verursachen Störungen und Schäden an den Augen.

 

 

QUALITÄTSGARANTIE UNSERER GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG 

_ Wir sind als professionelle Berater für Risikoprävention registriert.

_ Unser Team besteht aus Sicherheitsingenieuren mit Hochschulabschluss.

_ Unsere Gefährdungsbeurteilungen sind regelmäßig arbeitsinspektoratgeprüft.

_ Wir aktualisieren unsere Gefährdungsbeurteilungen häufig.

 

QUELLEN 

_ "Gefährdungsbeurteilung in der Zahnmedizin" der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Gefährdungsbeurteilung - Zahnarztpraxis

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Ich empfehle die Gefährdungsbeurteilungen für die einfache Handhabung (Excel-Ordner) und die Relevanz der nach Beruf aufgelisteten Risiken.

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