Bereits ausgefüllte Gefährdungsbeurteilungen für alle Branchen zum Download
Spezialist für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen seit 2018.
Bis heute nutzen mehr als 3.000 Unternehmen unsere Gefährdungsbeurteilungen.
Als Ingenieurbüro für die Beurteilung und Prävention beruflicher Risiken verfügen wir über eine Ausbildung im Bereich Arbeitssicherheit und einen Hochschulabschluss.
Alles über die
Gefährdungsbeurteilung in 8 Fragen erfahren
Was ist die Gefährdungsbeurteilung in einem Unternehmen?

Antwort: In einem Unternehmen bezieht sich die Gefährdungsbeurteilung auf den systematischen Prozess der Identifizierung, Bewertung und Minderung von Gefahren, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeit schädigen könnten. Es ist eine gesetzliche Anforderung aus dem Arbeitsschutzgesetz - § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen.
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen?

Antwort : Gemäß dem Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit, "Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln". (§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Warum ist die Gefährdungsbeurteilung verpflichtend?

Antwort : "Antwort: Die Gefährdungsbeurteilung ist verpflichtend, da sie es ermöglicht, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (Arbeitsschutzgesetz - § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen). Dies dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. (Arbeitsschutzgesetz - § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich)."
Was ist die Rolle einer Gefährdungsbeurteilung?

Antwort : Die endgültige Rolle der Bewertung von beruflichen Risiken besteht darin, "die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen" (Arbeitsschutzgesetz - § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers).
Welches Medium sollte ich verwenden, um meine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen?

Antwort : Die Gefährdungsbeurteilung kann auf jeglichem Medium erstellt werden, sei es digital oder physisch (Papier). Jedoch, da der Arbeitgeber "die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen" (Arbeitsschutzgesetz - § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers) hat, ist es vorzuziehen, ein Format zu verwenden, das leicht zu ändern und zu aktualisieren ist, wie beispielsweise eine Excel-Datei.
Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Antwort : Das ArbSchG gibt keine genaue verpflichtende Häufigkeit für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung vor. Es ist jedoch notwendig, die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren, wenn es Änderungen der Arbeitsbedingungen gibt, die potenzielle Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten haben: neue Prozesse (z.B. Maschinen/Werkzeuge), neue Rohstoffe (z.B. Chemikalien) oder neue Arbeitsorganisationen (z.B. Arbeitsplätze).
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisieren?

Antwort : Wie die Erstellung, muss auch die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch den Unternehmensleiter erfolgen. Verfügt dieser nicht über die erforderlichen Kompetenzen / Kenntnisse, kann er die Aktualisierung an einen Dritten (z.B. ein spezialisiertes Unternehmen) übertragen.

Wie verfasst man die Gefährdungsbeurteilung?
Antwort: Um seine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen, ist es notwendig, 4 Schritte durchzuführen:
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Arbeitsplätze definieren
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Alle Gefahren dieser verschiedenen Arbeitsplätze auflisten
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Die Risiken unter Berücksichtigung mehrerer Parameter bewerten (z.B. Häufigkeit, Schwere, Risikokontrolle usw.).
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Maßnahmen definieren, die es ermöglichen, diese Risiken unter Beachtung der allgemeinen Prinzipien der Prävention zu reduzieren (Arbeitsschutzgesetz - § 4 Allgemeine Grundsätze).
